Beratungsbesuche – auf Teresa können Sie sich verlassen
Für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Sie dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen bei der Pflege zu unterstützen.
Der erste Beratungsbesuch findet bei Ihnen zu Hause statt. Dabei besprechen wir Ihre aktuelle Pflegesituation und schauen gemeinsam, wie die häusliche Pflege organisiert und der Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige erleichtert werden kann.
Die Beratung ist auch auf Russisch oder Ukrainisch möglich. Die erforderliche Bescheinigung über den Beratungsbesuch übermitteln wir an die zuständige Pflegekasse. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Wie häufig der Beratungsbesuch erforderlich ist, hängt vom Pflegegrad ab: Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen grundsätzlich halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.
Gemeinsam schauen wir auch darauf, was sich seit dem letzten Beratungstermin verändert hat. Hat sich der Unterstützungsbedarf erhöht, besprechen wir mit Ihnen, ob ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad in Betracht kommen könnte und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn Sie einen erforderlichen Beratungsbesuch nicht rechtzeitig abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen kürzen. Deshalb kümmern wir uns darum, dass der Beratungsbesuch durchgeführt und der entsprechende Nachweis an die Pflegekasse übermittelt wird.