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Antrag auf Pflegegrad und Beratungsbesuche in Schwerin

Mit zunehmendem Alter können selbst alltägliche Dinge schwerfallen. Und wenn man Unterstützung braucht, kommen neben den persönlichen Herausforderungen oft noch bürokratische Hürden hinzu.

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Teresa begleitet Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad

Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie bereits beim ersten Schritt. Wir besprechen gemeinsam Ihre persönliche Situation, helfen beim Ausfüllen des Antrags und erklären Ihnen, wie das weitere Verfahren abläuft.

Vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst besprechen wir mit Ihnen den Ablauf und geben Ihnen Hinweise darauf, welche Informationen für die Beurteilung Ihrer tatsächlichen Pflegesituation wichtig sein können.

Wenn es organisatorisch möglich ist und Sie dies wünschen, können wir Sie auch persönlich zum Begutachtungstermin begleiten. So kann die konkrete Situation im häuslichen Alltag besser erläutert und Ihre Fragen können direkt angesprochen werden.

Wir unterstützen Sie beim Antrag auf Pflegegrad, kontaktieren Sie uns heute!

Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination

Wenn Sie einen Pflegegrad 2 oder höher erhalten haben, können Sie grundsätzlich zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem – der sogenannten Kombinationsleistung – wählen.

Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung

Wenn Sie sich für Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung entscheiden, können Sie unsere angebotenen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein individuell auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot.

Mehr zur hauswirtschaftlichen Versorgung finden Sie hier, mehr zum Entlastungsbetrag hier.

Ausschließlich Pflegegeld

Wenn Sie sich ausschließlich für Pflegegeld entscheiden, ist grundsätzlich alle sechs Monate ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI erforderlich. Dies gilt seit 2026 auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beratungsbesuch auf Wunsch weiterhin vierteljährlich in Anspruch zu nehmen.

Beratungsbesuche – auf Teresa können Sie sich verlassen

Für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Sie dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen bei der Pflege zu unterstützen.

Der erste Beratungsbesuch findet bei Ihnen zu Hause statt. Dabei besprechen wir Ihre aktuelle Pflegesituation und schauen gemeinsam, wie die häusliche Pflege organisiert und der Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige erleichtert werden kann.

Die Beratung ist auch auf Russisch oder Ukrainisch möglich. Die erforderliche Bescheinigung über den Beratungsbesuch übermitteln wir an die zuständige Pflegekasse. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Wie häufig der Beratungsbesuch erforderlich ist, hängt vom Pflegegrad ab: Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen grundsätzlich halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.

Gemeinsam schauen wir auch darauf, was sich seit dem letzten Beratungstermin verändert hat. Hat sich der Unterstützungsbedarf erhöht, besprechen wir mit Ihnen, ob ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad in Betracht kommen könnte und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Wenn Sie einen erforderlichen Beratungsbesuch nicht rechtzeitig abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen kürzen. Deshalb kümmern wir uns darum, dass der Beratungsbesuch durchgeführt und der entsprechende Nachweis an die Pflegekasse übermittelt wird.

Warum Teresa?

Seit 2007 an Ihrer Seite

Teresa begleitet Sie seit 2007 persönlich bei Fragen rund um die häusliche Pflege, den Pflegegrad und die möglichen Unterstützungsleistungen.

Note „Sehr gut" beim Medizinischen Dienst

Bei der letzten Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst am 17.03.2026 erhielt Teresa die Gesamtnote „Sehr gut".

In Schwerin zu Hause

Wir begleiten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Schwerin, unter anderem in Großer Dreesch, Neu Zippendorf, Mueßer Holz, Zippendorf, Mueß und Krebsförden.

Deutsch, Russisch und Ukrainisch

Viele unserer Mitarbeitenden sprechen neben Deutsch auch Russisch und Ukrainisch. So können wichtige Fragen zur Pflegesituation, zum Pflegegrad und zu den nächsten Schritten direkt und verständlich besprochen werden.

Telefonisch erreichen Sie uns täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr.

Jetzt Beratungstermin bei Teresa in Schwerin vereinbaren

Telefonisch unter 0385 305 17 10

FAQ: Antrag auf Pflegegrad und Beratungsbesuche in Schwerin

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Dann beginnen wir bei Ihnen ganz am Anfang. Wir besprechen Ihre persönliche Situation, unterstützen Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.

Begleitet Teresa mich auch zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?

Wenn Sie dies wünschen und es organisatorisch möglich ist, begleiten wir Sie persönlich zum Termin. Dabei können wir Ihnen helfen, Ihre konkrete Situation im häuslichen Alltag verständlich darzustellen und wichtige Fragen anzusprechen.

Führt Teresa Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch?

Ja. Als zugelassener Pflegedienst führen wir Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Dabei beraten wir Sie zu Ihrer aktuellen Pflegesituation und dazu, wie die häusliche Pflege organisiert und der Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige erleichtert werden kann.

Wo findet die Pflegeberatung statt?

Der erste Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet bei Ihnen zu Hause statt. Dort können wir die tatsächliche Pflegesituation direkt vor Ort besprechen.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben und zunächst allgemeine Informationen oder Unterstützung beim Antrag wünschen, können wir das persönliche Erstgespräch nach Absprache auch in unserem Büro durchführen.

Wie oft muss ein Beratungsbesuch stattfinden?

Bei Pflegegeldbezug ist für Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich alle sechs Monate ein Beratungsbesuch erforderlich. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.

Beraten Sie auch auf Russisch oder Ukrainisch?

Ja. Einige unserer Mitarbeitenden sprechen neben Deutsch auch Russisch und Ukrainisch. Dadurch können viele Fragen zur Pflegesituation und zum Pflegegrad direkt und verständlich besprochen werden.

Was kostet die Unterstützung durch Teresa?

Die Unterstützung bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad sowie die Begleitung durch das Antragsverfahren ist ein kostenloser Service unseres Pflegedienstes.

Die Kosten für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand August 2026 und ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch. Welche Leistungen in Betracht kommen und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Sprechen Sie uns gerne an

Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung für Sie möglich sein könnte.

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