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Wenn der Haushalt zunehmend schwerfällt

Hauswirtschaftliche Versorgung durch Teresa in Schwerin

Einkaufen, Wäsche waschen, die Wohnung sauber halten oder eine Mahlzeit zubereiten – was früher selbstverständlich war, kann mit zunehmendem Alter oder bei Pflegebedürftigkeit zur Belastung werden.

Teresa unterstützt Sie bei den Aufgaben im Haushalt, die Sie aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr oder nur noch schwer selbst erledigen können.

seit 2007familiengeführt
160+betreute Menschen
Sehr gutNote beim Medizinischen Dienst
24/7Notfalltelefon

Was gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung?

Hauswirtschaftliche Versorgung bedeutet: Wir übernehmen Aufgaben im Haushalt, die Sie aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr oder nur noch schwer selbst erledigen können.

Dazu gehören zum Beispiel:

Einkaufen und Besorgungen

Wir kaufen Lebensmittel ein, erledigen kleinere Besorgungen oder holen Medikamente aus der Apotheke ab.

Reinigung der Wohnung

Zum Beispiel Staubsaugen, Staubwischen sowie die Reinigung von Bad und Küche.

Wäschepflege

Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen der Wäsche.

Zubereitung von Mahlzeiten

Wir bereiten einfache Mahlzeiten vor oder zu.

Weitere Aufgaben im Haushalt

Zum Beispiel Müll entsorgen, Ordnung halten oder andere regelmäßig anfallende Tätigkeiten übernehmen.

Begleitung bei Aktivitäten

Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, kleinen Ausflügen, Arztbesuchen oder anderen Aktivitäten außerhalb der Wohnung.

Welche Aufgaben wir übernehmen und wie häufig Sie Unterstützung benötigen, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Auf Wunsch beziehen wir auch Ihre Angehörigen in die Planung ein.

Einkäufe und Besorgungen aus einer Hand

Einkäufe und Besorgungen übernehmen unsere eigenen Mitarbeiter.

Wir geben diese Aufgaben nicht an externe Dienstleister weiter. So bleibt Ihre Unterstützung in einer Hand und Sie haben vertraute Ansprechpartner.

Wer kann hauswirtschaftliche Unterstützung erhalten?

Ob die Kosten über die Pflegeversicherung übernommen werden können, hängt unter anderem von Ihrem Pflegegrad und der gewünschten Unterstützung ab.

Pflegegrad 2 bis 5

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Hilfen bei der Haushaltsführung grundsätzlich Bestandteil der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sein.

Zusätzlich kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen für entsprechende Unterstützungsangebote genutzt werden.

Mehr zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finden Sie hier.

Noch keinen Pflegegrad?

Wenn Sie im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, beraten wir Sie gerne zum Antrag auf Pflegegrad und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Mehr zum Antrag auf einen Pflegegrad finden Sie hier.

So beginnt Ihre Unterstützung

1

Persönliches Gespräch

Sie erzählen uns, wobei Sie im Haushalt Unterstützung benötigen und welche Aufgaben Ihnen besonders schwerfallen.

2

Gemeinsame Planung

Wir besprechen die gewünschten Tätigkeiten, den Umfang der Unterstützung und die möglichen Finanzierungsmöglichkeiten.

3

Zuverlässige Unterstützung

Anschließend unterstützen wir Sie im vereinbarten Umfang. Wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf verändert, passen wir die Versorgung gemeinsam mit Ihnen an.

Hauswirtschaftliche Versorgung in Schwerin

Wir unterstützen Menschen in Schwerin insbesondere in:

Großer Dreesch Neu Zippendorf Mueßer Holz Zippendorf Mueß Krebsförden

Auch in angrenzenden Bereichen können wir prüfen, ob eine Versorgung möglich ist.

Als familiengeführter ambulanter Pflegedienst begleiten wir Menschen in Schwerin bereits seit 2007. Dabei ist uns wichtig, dass Sie nicht einfach irgendeine Dienstleistung erhalten, sondern persönliche Ansprechpartner haben, die Ihre Situation kennen und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Wir sprechen Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad?

Wenn die Kosten über die Pflegeversicherung übernommen werden sollen, ist grundsätzlich ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Bereits ab Pflegegrad 1 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Entlastungsbetrag für entsprechende Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber zunehmend Hilfe im Alltag benötigen, beraten wir Sie gerne zum Antrag.

Wie oft kann Teresa zu mir kommen?

Das richtet sich nach Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf und den zur Verfügung stehenden Leistungen. Gemeinsam vereinbaren wir, welche Aufgaben übernommen werden und in welchem Rhythmus die Unterstützung sinnvoll ist.

Kann Teresa auch nur beim Einkaufen helfen?

Ja. Welche einzelnen Aufgaben wir übernehmen können, besprechen wir individuell mit Ihnen.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Je nach Pflegegrad und Art der Unterstützung können unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen.

Sie benötigen Unterstützung im Haushalt?

Wir beraten Sie persönlich und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.

Rufen Sie uns gerne an: 0385 305 17 10

Teresa GmbH – Ihr ambulanter Pflegedienst in Schwerin. Stand: September 2026