Hauswirtschaftliche Unterstützung
Hilfe beim Einkauf, bei der Reinigung und bei kleineren Erledigungen im Haushalt.
Mehr dazu finden Sie hier.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget von bis zu 131 Euro, das die Pflegekasse Menschen mit einem Pflegegrad bei häuslicher Pflege zur Verfügung stellt. Er soll pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.
Das Geld kann zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, Hilfe bei alltäglichen Erledigungen, Betreuung und Begleitung im Alltag eingesetzt werden. Welche Leistungen genau über den Entlastungsbetrag finanziert werden können, hängt von der jeweiligen Leistung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht einfach zur freien Verfügung ausgezahlt. Er kann für entsprechende anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.
Der Anspruch besteht bei Pflegegrad 1 bis 5 jeweils in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr. Nicht verbrauchte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres für entsprechende Leistungen genutzt werden.
Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen der Entlastungsbetrag zur Verfügung steht oder welche Unterstützung damit finanziert werden kann.
Teresa in Schwerin berät Sie, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen.
Auch bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich.
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für körperbezogene pflegerische Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Dies ist eine Besonderheit gegenüber den Pflegegraden 2 bis 5.
Gerne beraten wir Sie, welche Unterstützung in Ihrer persönlichen Situation möglich ist. Mehr zum Antrag auf einen Pflegegrad finden Sie hier.
Teresa bietet in Schwerin verschiedene Unterstützungen an, die – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – über den Entlastungsbetrag finanziert werden können:
Hilfe beim Einkauf, bei der Reinigung und bei kleineren Erledigungen im Haushalt.
Mehr dazu finden Sie hier.
Hilfe bei alltäglichen Erledigungen und bei der Organisation des täglichen Lebens.
Unterstützung bei Arzt- oder Behördenterminen. Bei Bedarf können unsere Mitarbeiter die Kommunikation auf Russisch oder Ukrainisch unterstützen.
Welche Leistungen im Einzelfall über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben bei häuslicher Pflege ebenfalls Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich.
Für den grundsätzlichen Anspruch ist kein vorheriger Antrag erforderlich. Für die Erstattung beziehungsweise Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen müssen jedoch die entsprechenden Voraussetzungen und Nachweise erfüllt sein.
Nicht verbrauchte Beträge werden zunächst in die folgenden Monate übertragen. Beträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch vorhanden sind, können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres für entsprechende Leistungen eingesetzt werden. Danach verfällt der nicht genutzte Restbetrag.
Das hängt vom Pflegegrad und von der konkreten Leistung ab.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag unter anderem für bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung können bei diesen Pflegegraden jedoch nicht über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Bei Pflegegrad 1 gelten besondere Möglichkeiten.
Unser Einsatzgebiet umfasst insbesondere Großer Dreesch, Neu Zippendorf, Mueßer Holz, Zippendorf, Mueß und Krebsförden. Bei Adressen knapp außerhalb unseres regulären Einsatzgebietes lohnt sich eine Anfrage trotzdem.
Sie möchten wissen, welche Unterstützung für Sie möglich ist? Rufen Sie uns gerne an oder nehmen Sie Kontakt mit Teresa auf.
0385 305 17 10Stand: September 2026 – Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Ob eine konkrete Leistung im Einzelfall über den Entlastungsbetrag finanziert werden kann, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls von den Regelungen der zuständigen Pflegekasse ab.